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Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) für gefährliche Abfälle

Mit der Novellierung der Nachweisverordnung vom 20.10.2006 wurde durch die Einführung...

...des elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) beschlossen, das Nachweisverfahren im deutschen Abfallrecht effizienter zu gestalten. Das eANV gilt ausdrücklich nur für gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung.

Mit dem Inkrafttreten der Novellierung am 01.02.2007 wurde allen am Entsorgungsvorgang Beteiligten (Erzeuger, Beförderer, Entsorger, zuständige Behörden) eine Übergangsfrist für die Umsetzung bis zum 31.03.2010 eingeräumt. Seit dem 01.04.2010 ist es nun gesetzlich vorgeschrieben, dass der Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfälle nur noch über das elektronische Abfallnachweisverfahren erfolgen darf.

Für die Kommunikationsvermittlung der elektronischen Daten innerhalb sämtlicher Beteiligten wurde durch die Länder eine Zentrale Kommunikationsstelle (ZKS-Abfall) eingerichtet. Die ZKS-Abfall ist ein Web-Portal mit virtueller Poststelle und Service-Modulen. Für die Teilnahme ist eine Registrierung notwendig, für die Registrierung ist ein Sicherheitszertifikat erforderlich.
Die Erstellung der elektronischen Daten (Entsorgungsnachweis, Abfallbegleitscheine) kann über das von der ZKS-Abfall angebotene sog. Länder-eANV erfolgen (eingeschränkte Systemlösung), die Dienste eines Providers in Anspruch genommen werden, oder eine separate Software eingesetzt werden. Für die qualifizierte elektronische Signatur ist zudem die Anschaffung einer Signaturkarte sowie eines Kartenlesers der Stufe 2 grundlegend.

Grundsätzlich setzt die Teilnahme am eANV somit ein Gewisses personelles und technisches Know-How für den Anwender voraus. Dies bedeutet für Sie eine zusätzliche Qualifikation/Beanspruchung von Personal und zudem die Anschaffung/Bereitstellung der technischen Systemkomponenten.

Die AMM GmbH bietet Ihnen deshalb die Möglichkeit als registrierter Bevollmächtigter für den Abfallerzeuger dessen Rolle im elektronischen Abfallnachweisverfahren zu übernehmen.

Vorteile für den Abfallerzeuger:
- kein Personalmehraufwand
- keine Registrierung bei der ZKS notwendig
- keine Beantragung eines Sicherheitszertifikates notwendig
- keine Zusatzkosten durch Providerbindung oder separate eANV-Software
- derzeit keine Anschaffung einer Signaturkarte und eines Kartenlesegerätes notwendig