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Grubenmanagement für Boden- und Bauschuttverwertung

Im Genehmigungsbescheid einer Grube ist grundsätzlich auch die Nachsorge nach...

... Beendigung des Abbaus geregelt, sprich es gibt eine Auflage für die Rekultivierung.

Somit sollte der Betreiber einer Grube sein Hauptaugenmerk nicht nur auf den Abbau der entsprechenden Mineralstoffe richten, sondern bereits im Zuge der Ausbeutung die unausweichlich anstehende Rekultivierung in seine Planungen einbeziehen.

Die behördlich angeordnete Rekultivierung sieht in der Regel eine Verfüllung der Grube mit unbedenklichem (unbelastetem) Bodenaushub bis zur Geländeoberkante vor. In Abhängigkeit von der hydrogeologischen Lage des Grubenstandortes, ist es aber auch möglich für die Grube eine Genehmigung für die Hinterfüllung mit geringbelasteten mineralischen Reststoffen zu erwirken.
Diese Rekultivierungsvariante ist von besonderem Interesse, da durch den Einsatz von gering belasteten mineralischen Reststoffen zur Hinterfüllung deutliche höhere Erlöse auf dem Markt erzielt werden. Somit kann nicht nur die Ausbeutung einer Grube sondern, auch die in der Regel kostenintensive Rekultivierung für Sie zu einem wirtschaftlichem Erfolg werden.

Grundsätzlich erwirken wir in diesem Zusammenhang durch unsere fachkundigen Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung im Abfall- und Umweltrecht Genehmigungen zum Einsatz dieser Materialien im Zuge von Grubenverfüllungen.

Unser Leistungsspektrum deckt in diesem Aufgabenfeld u.a. folgende Tätigkeiten ab:
- Beurteilung geografische Lage der Grube im Hinblick auf die Marktsituation
- erste grobe Beurteilung der hydrogeologischen Situation am Grubenstandort durch Auswertung
  vorhandener Daten
- ggf. die Durchführung von weiterführenden Untergrundaufschlüssen zur Gewinnung von
  Detailkenntnissen
- bei positivem Befund Erwirkung einer Verfüllgenehmigung für den Einsatz von geringbelasteten
  mineralischen Reststoffen
- Durchführung der Eigenüberwachung im Zuge zukünftiger Materialanlieferungen
Gerne erörtern wir Ihnen in einem ersten Gespräch unverbindlich die Entwicklungsmöglichkeiten für Ihre Grube.